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Directors` Dealings-Meldung nach § 15a WpHG
Gemäß § 15a WpHG müssen Börsengeschäfte von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern börsennotierter Gesellschaften und ihrer Ehepartner, eingetragenen Lebenspartner und Verwandten ersten Grades (z.B. Eltern und Kinder) in Wertpapieren der eigenen Gesellschaft der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und dem Emittenten innerhalb von fünf Werktagen mitgeteilt werden, sofern die Gesamtsumme der Geschäfte den Betrag von 5.000 Euro bis zum Ende des Kalenderjahres übersteigt. Der Emittent muss diese Mitteilungen unverzüglich und für die Dauer von einem Monat auf seiner Homepage veröffentlichen.
Nachfolgend sind die Directors` Dealings-Meldungen nach § 15a WpHG der USU Software AG mit der International Security Identification Number (ISIN): DE000A0BVU28 einzeln aufgeführt bzw. können alternativ hier als PDF-Version heruntergeladen werden:
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