Directors Dealings

Gemäß § 15a WpHG müssen Börsengeschäfte von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern börsennotierter Gesellschaften und ihrer Ehepartner, eingetragenen Lebenspartner und Verwandten ersten Grades (z.B. Eltern und Kinder) in Wertpapieren der eigenen Gesellschaft der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und dem Emittenten innerhalb von fünf Werktagen mitgeteilt werden, sofern die Gesamtsumme der Geschäfte den Betrag von 5.000 Euro bis zum Ende des Kalenderjahres übersteigt. Der Emittent muss diese Mitteilungen unverzüglich und für die Dauer von einem Monat auf seiner Homepage veröffentlichen.

Nachfolgend sind die Directors` Dealings-Meldungen nach § 15a WpHG der USU Software AG mit der International Security Identification Number (ISIN): DE000A0BVU28 einzeln aufgeführt bzw. können alternativ hier als PDF-Version heruntergeladen werden.

Geschäftsbericht

Die aktuelle Satzung der USU Software AG finden Sie hier: Satzung

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Die USU Software AG ist Mitglied des BWSC (Baden-Württemberg Small Caps) - einer Interessensgemeinschaft kleiner und mittlerer Aktiengesellschaften aus Baden-Württemberg. Durch gemeinsame Auftritte und eine aktive Kommunikation wollen wir Investoren von den Vorzügen eines Investments in ertragsstarke Substanzwerte mit solider unternehmerischer Erfahrung überzeugen.